Recherchen über Stabskapitän Prasil - Die Vertreibung (SL)

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Die Vertreibung
Briefverkehr über
Stabskapitän Prasil
verantwortlich für den Befehl
"Jahnsportplatz"
Der Sudetendeutsche
Heimatkreis Komotau

Helmut Mürling
Sachbearbeiter für Kultur
Ahornstraße 12a
95503 Hummeltal
                                                                      Tel. 09201- 917530
                                                                                    
Den 03.07.2017

Sehr geehrter Herr Dr. Aas,

ich bin beim Sudetendeutschen Heimatkreis Sachbearbeiter für Heimatkultur. Wir befassen uns u.a. mit der Historie des Komotauer Todesmarsches am 9.6.1945. Achttausend Komotauer Männer wurden das Erzgebirge hochgejagt um in Deutschneudorf  den russischen Besatzern übergeben zu werden. Dies gelang nicht und die armen Leute wurden darauf in den Arbeitslagern Maltheuern bis zu 1 ½ Jahre festgehalten. Zuvor hatte man die Leute in Komotau auf den Jahnsportplatz bestellt und vor den Augen aller ca. 20 Männer zu Tode geprügelt. Befehlshaber der Tschechen war ein Stabskapitän Karel Prasil.
Prasil soll in der Protektoratszeit, offenbar von einem deutschen Sondergericht, wegen Widerstandsaktivitäten zu einer Zuchthausstrafe von 8 Jahren verurteilt worden sein. Er verbüßte sie in der Strafanstalt St. Georgen in Bayreuth, offenbar in einem Außenkommando in Creußen. Nach seiner Befreiung war er kurze Zeit Kommandant einer Schutzmannschaft, die wohl aus tschechischen Häftlingen gebildet war.
Für uns wäre interessant, ob Prasil bei dieser Gelegenheit ebenfalls durch Untaten aufgefallen ist.
Ich selbst bin gebürtiger Komotauer. Mein verstorbener Bruder war damals selbst Teilnehmer am Todesmarsch. Ich selbst war damals noch ein Kind.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen


Helmut Mürling

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Von: Dr. Herbert Haischmann
Gesendet: Donnerstag, 7. Dezember 2017 11:53
An: hedwig.gemmrig@gmx.de
Cc: muerlingerlangen@hotmail.de
Betreff: Skpt Karel Prasil

Liebe Frau Gemmrig,

Ihnen und Herrn Mürling herzlichen Dank für die Unterlage Karel Prasil.
Aus ihnen ergibt sich, dass er wegen Vorbereitung von Hochverrat als Strafgefangener einsaß. Wegen dieser Straftat wurden auch andere tschechische Mithäftlinge verurteilt.
Rechtlich gesehen, stellten Widerstandshandlungen Vorbereitung zum Hochverrat dar. Juristisch war nach damaligem Recht eine derartige Bestrafung zulässig.
Dass Prasil eine zeitlich begrenzte Zuchthausstrafe erhielt, verwundert zunächst, weil in der Praxis der (deutschen) Sondergerichte strafmildernde Umstände im allgemeinen kaum berücksichtigt wurden.
In Betracht gezogen wurde eine solche allerdings, wenn der Angeklagte etwa durch Belastung von Mittätern u.ä. den Strafverfolgern entgegenkam.
Es ist allerdings nicht vertretbar, ohne weiteres Prasil in dieser Hinsicht zu verdächtigen. Denn es wäre auch denkbar, dass Prasil wegen einer relativ unbedeutenden Vorbereitungshandlung bestraft wurde.
Etwa wenn sich der Widerstand auf dem Niveau einer Stammtischrunde bewegte!
Der Strafvollzug im Justizbereich war auch in der NS-Zeit relativ gewaltfrei; allerdings wurden Strafgefangene nach Strafverbüssung in ein Konzentrationslager überstellt.
Immerhin mag die erlittene Zuchthausstrafe und deren Vollzug Prasils Haltung negativ beeinflusst haben, was seine Einstellung zu uns Deutschen anbelangt. Das kann sich zu einem mitauslösenden Kriterium für dessen Tatverhalten am 9.6.1945 manifestiert haben.
Die Aktenauszüge habe ich inzwischen in meinen Computer übertragen. Ich werde sie nach und nach perlustrieren. Schon jetzt kann gesagt werden, dass sie für den Begleittext zur Dokumentation zumindest teilweise relevant sind. Danke vielmals auch insoweit.
Herzliche Grüße, auch an Herrn Mürling.

Ihr Herbert Haischmann
--
Dr.iur.utr. Herbert Haischmann
Notar a.D. Rechtsanwalt
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